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Barrierefreiheitsgesetz 2025: Was Unternehmen jetzt über ihre Website wissen müssen

Ab dem 28. Juni 2025 tritt in der EU das neue Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Dienstleistungen und Produkten zu ermöglichen.

Was viele Unternehmen bisher übersehen: Dieses Gesetz betrifft nicht nur Konzerne, sondern auch kleine und mittelständische Firmen, die Websites, Online-Shops oder Apps betreiben.

Welche Betriebe sind betroffen?

Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, die ihre Leistungen digital sichtbar machen. Für Bau & Handwerk bedeutet das konkret:

  • Zimmereien, Dachdecker, Maler, Elektriker, Installateure, Bauunternehmen mit eigener Website

  • Betriebe mit Online-Bewerbungsmöglichkeiten für Lehrlinge und Fachkräfte

  • Handwerksbetriebe mit Online-Shops oder Bestellmöglichkeiten (z. B. Ersatzteile oder Kleinmaterial)

  • Generalunternehmer oder Baufirmen, die digitale Kundenportale oder Dokumentationen anbieten

Kurz gesagt: Wer eine Website oder einen Online-Service hat, muss prüfen, ob dieser barrierefrei ist.


Welche Gefahren drohen bei Verstößen?

Gerade in der Baubranche wird oft noch mit „klassischen“ Websites gearbeitet. Aber die Risiken steigen:

  1. Rechtliche Konsequenzen – Abmahnungen und Strafen bei Nichteinhaltung.

  2. Verlust von Ausschreibungen – Öffentliche Aufträge verlangen zunehmend digitale Barrierefreiheit.

  3. Imageschäden – Betriebe wirken unmodern oder nicht kundenfreundlich.

  4. Wettbewerbsnachteil – Kunden entscheiden sich für Betriebe, die online einfacher erreichbar sind.


Warum Barrierefreiheit auch eine Chance ist

Barrierefreiheit ist mehr als eine Pflicht – es ist eine Investition in die Zukunft.

  • Mehr Sichtbarkeit: Google belohnt barrierefreie Websites.

  • Mehr Anfragen: Eine nutzerfreundliche Website bringt mehr Kontaktanfragen und Bewerbungen.

  • Modernes Image: Bau & Handwerk zeigen, dass sie Verantwortung übernehmen.


Was Betriebe jetzt tun sollten

Der erste Schritt ist ein Website-Check:

  • Sind alle Leistungen (z. B. Sanierungen, Neubauten, Referenzen) auch für Screenreader zugänglich?

  • Haben Bilder Alt-Texte, damit sie verstanden werden können?

  • Sind Kontaktformulare und Buttons barrierefrei bedienbar?

  • Erfüllt die Website die Anforderungen der WCAG 2.1-Richtlinien?

Wer jetzt handelt, spart später viel Geld und gewinnt einen echten Vorsprung gegenüber der Konkurrenz.


Fazit

Das Barrierefreiheitsgesetz 2025 betrifft auch die Baubranche und das Handwerk. Betriebe, die ihre Website rechtzeitig anpassen, sichern sich nicht nur ab, sondern gewinnen zusätzlich Reichweite, Anfragen und Bewerbungen.

Unser Angebot 

Bis Ende September gibt es den Website-Check gratis.
Ab Oktober kostet er 500 € netto pro Check.